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Was ist erlaubt beim Filmdownload?
Es ist oft verlockend, aber für viele auch ärgerlich: Kaum ist ein Film in den Kinos angelaufen, steht er auf einschlägigen Onlineplattformen auch schon zum Download bereit. Dass dies natürlich nicht legal sein kann, ist klar. Wie aber sieht es mit älteren Filmen aus, mit Videos von YouTube und anderen Portalen? Und mit den Mediatheken der Fernsehsender?
Im Internet stolpert man immer wieder über dubiose Anzeigen, die versprechen, dass man auch aktuelle Filme kostenlos ansehen könne. Viele stolpern dabei über den Begriff „ansehen“, denn das heißt doch nicht gleich herunterladen, oder?
Das ist leider nicht richtig. Ein Stream, wie ihn zum Beispiel Videoportale oder auch die Mediatheken bekannter Fernsehsender verwenden, ist auch ein Download. Im Gegensatz zum normalen Download, bei dem am Ende eine Datei auf der Festplatte liegt, werden die Daten bei Streams zwar auch heruntergeladen, aber nur in Fragmenten und temporär im Cache des Browsers oder in anderen Ordnern gespeichert. Die Datenmenge, die durch die Leitung fließt, und die Spuren, die man dabei hinterlässt, sind aber die gleichen wie bei einem richtigen Filme Download.
Das heißt aber nicht, dass Downloads und Streams generell tabu sind. Die bereits angesprochenen Videoportale zum Beispiel bieten von ihren eigenen Nutzern bereitgestellte Filme an. Darunter sind auch Fernsehsender und kleinere Filmproduktionen. Aber ein bisschen Vorsicht ist bei der Nutzung der Portale geboten – vorrangig dann, wenn man selbst Videos online stellen will. Hier sollte man sich ganz sicher sein, dass man das Recht dazu auch hat. Das gilt für Bild- und Tonmaterial gleichermaßen.
Möchte man bekannte Filme herunterladen oder im Internet ansehen, gibt es zwei Varianten. Die erste heißt Geduld. Denn auch Copyrights laufen irgendwann ab oder werden aufgelöst, und so gibt es inzwischen viele Juwelen der Stummfilmzeit kostenlos. Um wirklich aktuelle Filme ohne schlechtes Gewissen oder gar Straffälligkeit im Netz zu sehen, bleibt nur der Schritt zur Anmeldung in einem gebührenpflichtigen Videoportal wie Maxdome oder T-Entertain.