Technik einfach und verständlich erklärt.
Sie können nützliches zu einem interessanten Thema berichten? Dann schreiben sie selbst einen Artikel auf Technikpedia!
 
Technik von Profis erklärt
Auf www.technikpedia.de können Sie Informationen zu verschiedenen Themen aus der Technik und Informatik finden. Durch verschiedene Editoren sind die Artikel besonders informativ und aussagekräftig.
Innergemeinschaftliche Handelsstatistik
Intrastat ist die Abkürzung für Innergemeinschaftliche Handelsstatistik, die auf der Verordnung der EG in Bezug auf die gemeinschaftlichen Statistiken des Warenhandels innerhalb der Mitgliedsstaaten beruht. Mit Hilfe von Intrastat Meldungen wird der Warenverkehr erfasst. Unternehmen sind dazu verpflichtet, Eingänge und Versendungen zentral zu melden. Umsatzsteuerpflichtige Firmen, deren Eingänge einen bestimmten Wert im Vorjahr nicht überschritten haben, sind in Deutschland von der Meldepflicht befreit.
Wird die Schwelle überschritten, beginnt ab diesem Zeitpunkt die Meldepflicht. Die Zusammenfassung der Intrastat Meldungen erfolgt in der sogenannten Intrastat Handelsstatistik. Diese Statistik liefert Informationen bezüglich aktueller Daten in Bezug auf innergemeinschaftliche Handelsbeziehungen Deutschlands. Vor der Einführung des Europäischen Binnenmarktes wurden die Daten aus der Zollabwicklung benutzt. Da diese Abwicklung innerhalb der Mitgliedsstaaten wegfällt, wurde es notwendig, die Intrastat Meldungen einzuführen.
Werden Waren versendet, muss diejeinige Person, die eine Lieferung gemäß des Umsatzsteuergesetzes ausführt, eine Meldeabgabe durchführen. Informationen über die Meldepflicht erhält das Bundesamt über zuständige Finanzämter anhand der Voranmeldungen der Umsatzsteuer eines Unternehmens. Intrastat umfasst nicht nur den klassischen Warenhandel, sondern den gesamten Warenverkehr. Alle Waren, die innerhalb der Mitgliedsstaaten befördert werden, unterliegen der Intrastat Statistik. Auch verschiedene Transaktionen ohne die Übertragung von Eigentum wie zum Beispiel Leasing oder Miete werden zur Statistik gerechnet. Bis 2006 war es in Deutschland verpflichtend, auch Reparaturen anzumelden. Ab 2007 wurde diese Anmeldungspflicht aufgehoben und man muss Wartungsarbeiten und Reparaturen nicht mehr für die Intrastat Handelsstatistik anmelden.
Falls man Intrastat Meldungen abgeben muss, ist es notwendig, sich an das Statistische Bundesamt in Wiesbaden zu wenden. Die Meldung sollte bis zum zehnten Tag eines Arbeitsmonats abgegeben werden. Man hat die Möglichkeit, die Meldungen schriftlich, per EDV oder per Vordruck zu verschicken. Das Statistische Bundesamt überprüft alle Meldungen stichprobenweise auf ihre Genauigkeit. Zur Prüfung zieht man die Ausfuhrberichte von anderen Ländern heran.
Unternehmen, die bezüglich einer korrekten Durchführung der Intrastat Formalitäten Fragen haben und Unterstützung zur korrekten Durchführung benötigenwenden. Bezüglich der Dienstleistungen können Unternehmen jederzeit unverbindliche Anfragen an www.intrastat-service.de stellen, die rasch und kompetent beantwortet werden.